Der Deutsche Fechter-Bund weist darauf hin, dass nach aktuellen Beschlüssen alle auf Turnieren gemeldeten Kampfrichterinnen und Kampfrichter wie auch Trainerinnen und Trainer im Besitz einer gütligen Fechtpassverlängerung (FPV) sein müssen. Wir bitten die Vereine, die entsprechenden FVPen beim DFB zu bestellen.
Fechtpassverlängerungen verpflichtend für Trainer und Kampfrichter
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