Der Deutsche Fechter-Bund weist darauf hin, dass nach aktuellen Beschlüssen alle auf Turnieren gemeldeten Kampfrichterinnen und Kampfrichter wie auch Trainerinnen und Trainer im Besitz einer gütligen Fechtpassverlängerung (FPV) sein müssen. Wir bitten die Vereine, die entsprechenden FVPen beim DFB zu bestellen.
Ab dem 01.01.2023 treten Regeländerungen in Kraft in den Bereichen Verletzungen, Annulierung von Treffern im Fallen und Passivität. Der Kampfrichterausschuss des DFB hat die Änderungen auf https://www.fechten.org/news/news/regelaenderung-ab-dem-112023/ zusammengefasst.
Commentaires